Winterdienst München

In München wird es im Winter kalt und wo es kalt wird gibt es gerne einmal Schnee- und Eisglätte. Dann ist es Zeit für den Winterdienst. Öffentliche Straßen werden meist von der Stadt geräumt. Auf Bürgersteigen, Privatgelände und privaten Wegen sieht das in der Regel anders aus. Grundstückseigentümer sind dort durch die Räum- und Streupflicht beziehungsweise die Verkehrssicherungspflicht dazu angehalten selbst für die Räumung zu sorgen. Und das bei nächtlichem Schneefall bereits früh morgens. Wer dann nicht selbst Hand anlegen will oder kann, engagiert am besten einen privaten Winterdienst.

Was macht einen guten Winterdienst für München aus?

Bei den örtlichen Angeboten von Winterdienstanbietern gibt es teils große Unterschiede. Deshalb haben wir hier einmal zusammengetragen was einen guten Winterdienst ausmacht:

  1. Der Winterdienst sollte sich mit den Rechten und Pflichten der Tätigkeit auskennen und haftpflichtversichert sein. Denn für den Winterdienst in München gilt die Räum- und Streupflicht beziehungsweise die Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Unfällen. Wie übrigens überall in Deutschland.
  2. Da die Räum- und Streupflicht meist die frühen Morgenstunden betrifft, sollte der engagierte Winterdienst bereits früh morgens bei Ihnen anrücken.
  3. Ein guter Winterdienst sollte Streugut bereitstellen.
  4. Es sollte unterschiedliches Streugut für unterschiedliche Zwecke vorhanden sein, die Umweltauflagen gegebenenfalls fest vorschreiben. Denn Streusalz ist nicht in allen Fällen geeignet beziehungsweise gestattet.
  5. Da vor allem Splitt nach dem Abtauen selbst zur Gefahr werden kann, sollte ein guter Winterdienst auch dessen Entfernen anbieten.
  6. Sollten Sie das morgendliche Streuen selbst in die Hand nehmen wollen: Dann liefert ein guter Winterdienst Ihnen selbstverständlich das passende Streugut nach Hause oder in Ihren Betrieb.

Warum den Winterdienst in München von uns?

Wir vom Hausmeisterdienst Fuchs kümmern uns zuverlässig und professionell um Ihr Anliegen. Egal ob Hausmeisterservice, Reinigungsservice, Gartenpflege, Grundstückspflege oder Winterdienst. Wir bieten alles aus einer Hand für Ihre Privat- oder Gewerbeimmobilie. Als langjähriger vertrauensvoller Ansprechpartner stehen wir ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Sachverstand zur Seite. Getreu unserem Motto: Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch!

Worauf muss man achten?

Hauseigentümer haben die Pflicht dafür zu sorgen, dass niemand auf den Wegen ihres Grundstückes ausrutscht und Verletzungen davonträgt. Ebenso auf den Wegen die zu ihrem Grundstück hinführen.

Bei der Schneeräumung gibt es regionale Unterschiede. In Bayern und damit auch in München, sind Schnee und Eis an Werktagen von 7.00 bis 20.00 Uhr zu beseitigen. Also zu Zeiten zu denen die meisten Arbeitnehmenden nicht Zuhause sind. An Sonn- und Feiertagen ist dies von 9.00 bis 20.00 Uhr der Fall.

Geräumt werden muss in München in einer Breite von etwa 1,20-1,50 m. Als Faustregel gilt, dass zwei Passanten problemlos aneinander vorbeilaufen können.

Zu beachten ist bei der Räumung auch, dass Rinnsteine, Gullys und Hydranten freizulegen sind. Denn diese sind wichtig für die Sicherheit beziehungsweise das Ablaufen des Tauwassers. Der geräumte Schnee ist am Gehwegrand zur Fahrbahn hin zu lagern.

Achtung: Bei anhaltendem Schneefall muss zwar nicht permanent geräumt werden, aber einmal am Tag Schnee zu räumen ist in der Regel zu wenig. Denn Ziel ist möglichst das dauerhafte Offenhalten der Hauszuwege.

Auch beim Streugut gibt es einiges zu beachten. Obwohl beliebt und oft in Bau- und Supermärken angeboten, ist Streusalz grundsätzlich nicht als Streugut im privaten Bereich erlaubt. Es schadet Grünflächen und hat damit starke negative Auswirkungen auf die Umwelt. Eine Ausnahme gibt es je nach Kommune allerdings: Sind Treppen vom Winterdienst betroffen, darf man dort gegebenenfalls auf Salz zurückgreifen.

Splitt, Sand oder Granulat sind gleichwertige Streumittel, ohne schädliche Auswirkungen auf die Umwelt. Sie sollten zum Einsatz kommen, sobald Glätte droht. Denn dann besteht sofortige Streupflicht. Diese Aufgabe lässt sich aber leicht durch die Beauftragung eines Streudienstes erledigen.

Darum kümmern wir uns beim Winterdienst in München

Wir vom Hausmeisterdienst Fuchs nehmen Ihnen alle genannten Arbeiten gerne ab und kommen mit der passenden Ausrüstung zu Ihnen. So müssen Sie sich weder um die Räumzeiten noch um das richtige Streugut sorgen. Und sollte es trotz unseres zuverlässigen und professionellen Service einmal zu einem Unfall kommen, trägt unsere Versicherung das Haftungsrisiko.

Unser Rundum-Sorglos-Paket

Damit bei Schneefall keine Sorgen aufkommen, haben wir unser Rundum-Sorglos-Paket entwickelt. Dieses umfasst:

Betriebsgelände Räumen und Umfangreiche Schneeräumung

Wir kommen mit unseren Räumfahrzeugen und Räumen Schnee und Eis auf Ihrem Betriebsgelände.

Schnee ist immer auch ein Risiko. Besonders wenn er zu einer Rutschgefahr wird, weil häufiges Befahren oder ein Wetterumschwung ihn als Matsch enden oder vereisen lassen.

Streugut bereitstellen, Streuen mit Splitt und Salz und Entfernen des Streugutes

  • Wir bringen geeignetes Streugut mit.
  • Wir streuen für Sie an gewünschten Stellen.
  • Wir kommen, fegen das Streugut nach dem Tauen zusammen und entsorgen es.

Streugutlieferung und Lagerung und Übernahme des Haftungsrisikos durch unsere Versicherung

Wir stellen Ihnen Streugut bereit für den Fall, dass Sie das morgendliche Streuen selbst organisieren.

Unsere Versicherung übernimmt die Haftung für Schäden und Unfälle, die auf Ihrem Grundstück durch Schnee und Eis zustande kommen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Winterdienst?

Was ein professioneller Winterdienst kostet, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Ausschlaggebend ist die Quadratmeterzahl der zu räumenden Fläche, aber auch ob beispielsweise Treppen zu räumen sind. Hinzu kommen leicht abweichende Kosten für das benötigte Streumittel.

Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

Winterdienst im Mehrfamilienhaus?

Beim Winterdienst im Mehrfamilienhaus gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Das betrifft vor allem die Organisation der Räumarbeiten, aber auch Fragen der Zuständigkeit. Einiges davon ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Darum hier ein zusammenfassender Überblick:

  1. Es steht dem Vermieter frei einen Winterdienst zu beauftragen oder einen Räumungsplan für die Mieter zu erstellen.
  2. Sollen die Mietparteien das Schneeräumen übernehmen, reichen eine mündliche Vereinbarung oder ein Aushang im Treppenhaus nicht aus. Auch ein Gewohnheitsrecht hat vor Gericht keinen Bestand. Sollen die Mieter das Schneeräumen übernehmen, muss dies also im Mietvertrag verankert sein.
  3. Beim Beauftragen eines professionellen Winterdienstes können die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden.
  4. Kommt es trotz des Winterdiensts zu Unfällen wegen mangelhafter Schneeräumung, haftet der Vermieter, sofern der beauftragte Winterdienst nicht dafür haftet.
  5. Wer für das Beschaffen des Streuguts zuständig ist, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Der deutsche Mieterbund sieht die Pflicht dazu aber beim Vermieter.

Bis wann muss der Winterdienst erfolgen?

Bis wann der Winterdienst erfolgen muss, ist klar geregelt:

  1. Hat es aufgehört zu schneien, ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls mit dem Räumen zu beginnen.
  2. Bei länger anhaltendem Schneefall ist in angemessenen Zeitabständen mehrmals zur Tat zu schreiten bis der Schneefall aufhört.
  3. Handelt es sich um Schnee- und Eisglätte wie sie bei Frost nach Tauwetter entsteht? Dann ist unverzüglich nach ihrem Entstehen zu handeln.
  4. Werktags muss von 7.00 bis 20.00 Uhr geräumt werden.
  5. An Sonn- und Feiertagen ist das Räumen von von 9.00 bis 20.00 Uhr Pflicht.

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